Das ARD Mittagsmagazin berichtete am 4.1.13 in ihrer Sendung über die Kostenübernahme der Osteopathie durch gesetzliche Krankenkassen. Da der Begriff „Osteopathin/Osteopath“ keine geschützte Berufsbezeichnung ist, wird zur Qualitätssicherung auf die mindestens 1300 stündige Berufsausbildungsdauer hingewiesen.
Den Bericht von ca 3 Min Länge können Sie per Klick hier ansehen.