Meine Praxis in Hamburg-Bergstedt
Der Behandlungsraum der Osteopathiepraxis von Sally Lindemann
Icon Liege weiss

Kosten

Ich nehme mir eine Stunde Zeit für Sie. Diese Zeit steht uns für das Gespräch, die Untersuchung und Behandlung, sowie eine eventuelle neue Terminabsprache zur Verfügung.

Die Kosten für Erwachsene betragen 95–110 €, für Kinder bis 10 Jahre 85–95 €.

Sie können in der Praxis bar bezahlen, oder den Betrag überweisen.

Kostenübernahme

Die osteopathische Behandlung ist grundsätzlich eine private Leistung, die ich mit Ihnen direkt abrechne. Sie erhalten eine Rechnung und können diese bar vor Ort bezahlen, oder später überweisen. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich jedoch anteilig an den Kosten. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen verlangen als Voraussetzung für die Erstattung eine ärztliche „Empfehlung für Osteopathie“. Diese sollten Sie vor unserer Behandlung von Ihrem Arzt erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen. Hier können Sie nachschauen, ob Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt:

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Privat Versicherten stelle ich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus (GebüH). Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob der diese Leistung mit abdeckt.

Absageregelung

Es kann im Leben immer etwas dazwischen kommen. Sollten Sie einen abgemachten Termin  nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir so schnell wie möglich, mind. 24 Stunden vorher, Bescheid zu geben (E-Mail, Telefon). Ich werde dann versuchen, den Termin an einen anderen Patienten weiter zu vergeben. Sollten Sie kurzfristiger, oder gar nicht abgesagt haben, so haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen eine Ausfallgebühr berechne. Diese beträgt 60 €.

Verschwiegenheit

Viele meiner Patienten kommen auf Empfehlung von Verwandten, Freunden, oder Bekannten zu mir. Wie die meisten Therapeuten aus dem medizinischen Bereich unterliege auch ich der Schweigepflicht. Sie können sich also darauf verlassen, dass das mir Anvertraute auch bei mir bleibt.

Oft gestellte Fragen

Muss ich zur Behandlung etwas mitbringen?

Wenn Sie von Ihrem Arzt für die Kostenerstattung der Krankenkasse eine schriftliche Empfehlung/Rezept bekommen haben, mache ich mir gern davon eine Kopie. Auch  evt vorhandene Befundberichte sehe ich mir  an. Manche Patienten bringen sich  ein eigenes großes Handtuch für die Behandlungsbank mit. Sollten Sie mit Ihrem Baby kommen, hat es sich als hilfreich herausgestellt, wenn ein kleines Animationsprogramm aus der Tasche gezaubert werden kann: Schnuller, Fläschchen, Kuscheltuch, oder ein Spielzeug kann beruhigend wirken. Stillen geht natürlich auch. Für die größeren Kinder ist Lesestoff vorhanden.

Wieviel Zeit sollte ich einplanen?

Bitte kommen Sie pünktlich und rechnen Sie mit ein, dass es leider nicht zu jeder Tageszeit einen Parkplatz direkt vor der Tür gibt. Ich bemühe mich ebenfalls immer pünktlich die Behandlung zu beginnen, doch haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn ich mal 10 Min später dran sein sollte. Ich arbeite mit Menschen zusammen, da ist nicht alles planbar und es ist mir wichtig, dass jeder mit einem guten Gefühl nach Hause geht.

Wie funktioniert die Abrechnung? Übernimmt meine Krankenkassen die Kosten?

Die osteopathische Behandlung ist grundsätzlich eine private Leistung, die ich mit Ihnen direkt abrechne. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich jedoch anteilig an den Kosten, wobei dies von der jeweiligen Satzung der Krankenkasse abhängig ist. Die meisten Krankenkassen verlangen als Voraussetzung für die Erstattung eine ärztliche „Empfehlung für Osteopathie“ in Form eines Privatrezepts. Diese sollten Sie vor unserer Behandlung von Ihrem Arzt erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung.

Privat Versicherten stelle ich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus. Prüfen Sie vorab Ihren Vertrag, ob der diese Leistung mit abdeckt und erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über  die eventuellen Voraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung.

Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzversicherungen, Beihilfen und privaten Versicherungen ist die Rechnung vollständig vom Patienten zu begleichen. Etwaige Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und des in der Rechnung gestellten Betrages ist in jedem Fall vom Patienten selbstständig zu tragen.

Gibt es Parkmöglichkeiten?

Parkmöglichkeiten gibt es hier im Kaudiekskamp. Allerdings befindet sich am Ende der Straße eine Schule, so dass es v. a. am Vormittag manchmal schwierig werden kann einen Platz in direkter Nähe zu finden.

Benötige ich ein Rezept von meinem Arzt?

Als Heilpraktikerin kann ich Sie auch ohne eine ärztliches Verordnung behandeln. Allerdings setzen v.a. die gesetzlichen Krankenkasse bei der Kosten-Beteiligung  voraus, dass eine „ärztliche Empfehlung“ vom Arzt VOR dem ersten Termin ausgestellt wurde. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Muss ich abgesagte Termine bezahlen?

Es kann im Leben immer etwas dazwischen kommen. Sollten Sie einen abgemachten Termin  nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir so schnell wie möglich, mind. 24 Stunden vorher, Bescheid zu geben (E-Mail, Telefon). Ich werde dann versuchen, den Termin an einen anderen Patienten weiter zu vergeben. Sollten Sie kurzfristiger, oder gar nicht abgesagt haben, so haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen eine Ausfallgebühr berechne. Diese beträgt 60 €.